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Friedrich-Alexander-Universität Frauenbeauftragte der Naturwissenschaftlichen Fakultät
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    Visiting Scholarship

    Bewerbungsfristen 15. Januar / 15. Juli / 15. September

    Förderung von Forschungsaufenthalten im Ausland

    Mit dieser innovativen Maßnahme fördert die Naturwissenschaftliche Fakultät herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen der Fakultät, indem sie diese bei einem Forschungsaufenthalt im Ausland (max. 4 Monate) mit einem Stipendium unterstützt. Lehrstühle der Fakultät können Kolleginnen aus dem Ausland für einen zeitlich begrenzten Forschungsaufenthalt aufnehmen, wenn diese mit dem Stipendium gefördert werden. Dies bietet auch deutschen Wissenschaftlerinnen, die bereits längere Zeit im Ausland forschen und nach Deutschland zurückkehren möchten, eine finanzielle Förderung an.

    Ziel der Förderung

    Die Stipendien werden an Wissenschaftlerinnen der FAU mit überdurchschnittlichen Leistungen vergeben, die einen Forschungsaufenthalt im Ausland planen und an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der FAU ihre Promotion abschließen, sich in der Postdoc- oder Habilitationsphase befinden. Mit den Stipendien werden auch auswärtige Nachwuchswissenschaftlerinnen mit überdurchschnittlichen Leistungen gefördert, die einen Forschungsaufenthalt an der FAU planen und sich in einer vergleichbaren Qualifikationsphase befinden.

    Die Förderung kann nur vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln erfolgen.

    Es werden Frauen gefördert, die eine akademische Laufbahn, bevorzugt mit dem Ziel einer Professur, anstreben.

    Stipendium während Promotion

    Stipendien können bevorzugt für die Abschlussphase einer Promotion bei überdurchschnittlichen Leistungen vergeben werden. Voraussetzung dafür ist eine nachweisbare Vorarbeit. Es können nur wissenschaftliche Promotionen gefördert werden, die an der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg als Grundlage für die Weiterqualifizierung auf eine Professur dienen.

    Bewerben können sich nur Doktorandinnen, die auch in der Promovierenden-Datenbank docDaten der FAU registriert und zur Promotion an der FAU zugelassen sind.

    Die Stipendienhöhe beträgt monatlich 1.400 Euro (zzgl. ggf. Kinderbetreuungszuschläge).

    Zusätzliche Sach- und Reisekosten (inkl. Druckkosten) stehen nicht zur Verfügung.

    Die Stipendiendauer beträgt zwischen 1 und maximal 3 Monaten. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

    Bewerberinnen müssen bei Antragstellung folgende Unterlagen vorlegen:

    • Das Antragsformular (s. Datei: Antragsformular)
    • Einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Publikationsliste
    • Gutachten Betreuer*in der Promotion (vgl. Checkliste)
    • Für Aufenthalt im Ausland: Erklärung der Gastinstitution
    • Für Aufenthalt an FAU: Stellungnahme durch Professur / Department / Institut, dem das Projekt zuzuordnen ist, zur engen institutionellen Anbindung der Stipen-diatin
    • Eine kurze Projektbeschreibung, die die bereits geleisteten Arbeiten für die Disser-tation erläutert und ein genaues inhaltliches und zeitliches Arbeitsprogramm für den beantragten Förderzeitraum (ca. 3 Seiten incl. Arbeitsplan) beinhaltet
    • Einordnung des Projekts in die Karriereplanung
    • ggf. Geburtsurkunden der Kinder in Kopie

    Förderanträge auf Deutsch oder Englisch sind digital einzureichen.

    Stipendien für Postdoktorandinnen

    Durch diese Förderung soll es promovierten Frauen ermöglicht werden, ein zu einer Universitätslaufbahn (Juniorprofessur oder Habilitation) befähigendes Projekt zu beginnen, weiterzuführen und/oder abzuschließen. Bewerberinnen sollen die Promotion in der Regel mindestens mit der Note „sehr gut“ (magna cum laude) abgeschlossen haben. Außerdem darf die Dauer der Promotion in der Regel 4 Jahre nicht überschritten haben. Die Promotionsurkunde muss zum Stipendienbeginn vorliegen.

    Die Stipendienhöhe beträgt monatlich 2.400 Euro (zzgl. ggf. Kinderbetreuungszuschläge). Zusätzliche Sach- und Reisekosten (inkl. Druckkosten) stehen nicht zur Verfügung.

    Die Stipendiendauer beträgt zwischen 1 und maximal 3 Monaten. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

    Es wird eine enge institutionelle Anbindung der Stipendiatin an die FAU vorausgesetzt.

    Bewerberinnen müssen bei Antragstellung neben dem ausgefüllten Antragsformular folgende Unterlagen vorlegen:

    • Einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Publikationsliste (s. Antragsformular)
    • Promotionsurkunde in Kopie
    • Für Aufenthalt im Ausland: Erklärung der Gastinstitution
    • Für Aufenthalt an FAU: Stellungnahme durch Professur / Department / Institut, dem das Projekt zuzuordnen ist, zur engen institutionellen Anbindung der Stipendiatin
    • Eine kurze Projektbeschreibung, die die bereits geleisteten Vorarbeiten erläutert und ein genaues inhaltliches und zeitliches Arbeitsprogramm für den beantragten Förderzeitraum (ca. 3 Seiten incl. Arbeitsplan) beinhaltet,
    • Einordnung des Projekts in die Karriereplanung,
    • Geburtsurkunden der Kinder in Kopie.

    Förderanträge auf Deutsch oder Englisch sind digital einzureichen.

    Stipendien für den exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs

    Gefördert werden Nachwuchswissenschaftlerinnen, die eine Habilitation nach neuem Recht gem. Art. 65 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) in der Fassung vom 23. Mai 2006 anstreben und Nachwuchswissenschaftlerinnen, die ihre Habilitation nicht länger als 1 Jahr abgeschlossen haben bzw. sich in der Anfangsphase ihrer Juniorprofessur befinden.

    Die Stipendienhöhe beträgt monatlich 2.800 Euro (zzgl. ggf. Kinderbetreuungszuschläge). Zusätzliche Sach- und Reisekosten (inkl. Druckkosten) stehen nicht zur Verfügung.

    Die Stipendiendauer beträgt zwischen 1 und maximal 3 Monaten. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

    Es wird eine enge institutionelle Anbindung der Stipendiatin an die FAU vorausgesetzt.

    Bewerberinnen müssen bei Antragstellung neben dem ausgefüllten Antragsformular folgende Unterlagen vorlegen:

    • Einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Publikationsliste (s. Antragsformular),
    • Promotionsurkunde in Kopie
    • Für Aufenthalt im Ausland: Erklärung der Gastinstitution
    • Für Aufenthalt an FAU: Stellungnahme durch Professur / Department / Institut, dem das Projekt zuzuordnen ist, zur engen institutionellen Anbindung der Stipendiatin
    • Eine kurze Projektbeschreibung, die die bereits geleisteten Vorarbeiten erläutert und ein genaues inhaltliches und zeitliches Arbeitsprogramm für den beantragten Förderzeitraum (ca. 3 Seiten incl. Arbeitsplan) beinhaltet,
    • Einordnung des Projekts in die Karriereplanung,
    • Geburtsurkunden der Kinder in Kopie.

    Förderanträge auf Deutsch oder Englisch sind digital einzureichen.

    Bewerbungsfrist
    jeweils 15. Januar / 15. Juli / 15. September.

    Die Bewerbung ist vollständig in einer PDF-Datei an nat-frauenbeauftragte@fau.de zu richten.

    Auswahlgespräch

    Die Teilnahme an einem persönlichem Auswahlgespräch wird vorausgesetzt.

    Innerhalb von 10 Tagen nach der Einreichung der vollständigen Bewerbung findet ein persönliches Auswahlgespräch mit einer der Frauenbeauftragten statt. Mit Bestätigung des Bewerbungseingangs, erfolgt die Terminkoordinierung über nat-frauenbeauftragte@fau.de.

    Gutachten

    Den Anträgen der Promovendinnen ist eine gutachterliche Stellungnahme der/des Betreuers/in beizufügen.

    Checkliste Gutachten

    Ausführliche Informationen zu den Richtlinien für die Verwendung der Fördermittel für die Zielvereinbarungsmaßnahme „Visiting Scholarship“.

    Richtlinien „Visiting Scholarship“ (pdf) (Stand: 02.2025)

    Antragsformular

    Visiting Scholarship Antragsformular_(Stand 06.2024)

    Ansprechpersonen:

    Cornelia Geisler, B.A.

    Cornelia Geisler, B.A.

    Assistentin der Frauenbeauftragten der Naturwissenschaftlichen Fakultät
    • E-Mail: nat-frauenbeauftragte@fau.de
    Frauenbeauftragte der Naturwissenschaftlichen Fakultät
    Erlangen-Nürnberg

    Schlossplatz 5a
    91054 Erlangen
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