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    Mutterschutz und Elternzeit

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    Mutterschutz und Elternzeit

    Schwanger und nun?

    Um die eigene Gesundheit und die ihres Babys zu schützen, ist gerade für im Labor tätige Frauen das richtige Vorgehen bei bekannt werden der eigenen Schwangerschaft von besonderer Bedeutung.

    Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einen Leitfaden mitgeben und Ihnen Ansprechpartnerinnen und -partner an der FAU nennen.

    Den Arbeitgeber informieren

    Die Schwangere hat nach MuSchG §5 eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Sie soll dem Arbeitgeber ihren mutmaßlichen Entbindungstermin mitteilen. Nur so erlangt die Schwangere in vollem Umfang Mutterschutz. Auf Verlangen des Arbeitgebers muss ein Attest eines Arztes oder einer Hebamme vorgelegt werden, welches die Schwangerschaft bestätigt. Die Kosten zur Ausstellung eines solchen Attestes sind vom Arbeitgeber zu tragen. An der FAU wurde die Regelung getroffen, dass eine Kopie des Mutterpasses, aus welchem der voraussichtliche Entbindungstermin hervorgeht, ausreichend ist. Der Arbeitgeber darf die Mitteilung Dritten nicht unbefugt bekannt geben. Für den Schutz der Schwangeren ist der Arbeitgeber verantwortlich, er muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.

    Gefährdungsbeurteilung

    Der Arbeitgeber muss die Aufsichtsbehörde unverzüglich über die Schwangerschaft seiner Mitarbeiterin informieren. Im nächsten Schritt muss der Arbeitsplatz beurteilt werden. Am Arbeitsplatz Labor ist eine Begehung mit der Arbeitssicherheit zu empfehlen, um potentielle Gefahrstoffe und -quellen ausfindig zu machen und ggf. einzudämmen. Das Ergebnis hierüber ist der Schwangeren ebenfalls mitzuteilen. Alle Schutzmaßnahmen sind durch den Arbeitgeber zu treffen.

    Nähere Informationen zum Thema Mutterschutz und Elternzeit finden Sie auf der Seite des Familienservice.

    Überbrückungsmittel

    Die Universitätsleitung überbrückt auf Antrag personelle Engpässe in Lehre und Forschung infolge des Ausfalls einer Wissenschaftlerin aufgrund von Mutterschutzzeit mit einer 0,5 TV-L E13-Stelle.

    Die Naturwissenschaftliche Fakultät überbrückt auf Antrag personelle Engpässe in Lehre und Forschung infolge des Ausfalls einer Professorin aufgrund von Mutterschutzzeit mit einer zusätzlichen 0,5 TV-L E13-Stelle.

    Die Naturwissenschaftliche Fakultät überbrückt auf Antrag personelle Engpässe bei Labortätigekeiten durch eine Technische Assistenzstelle während des erweiterten Mutterschutzes und Stillzeit

    Ihr Ansprechpartner zum Thema Mutterschutz und Elternzeit

    Christian Müller-Thomas, M.A.

    Familienservice der FAU und des Universitätsklinikums

    • Telefon: +49 9131 85-23231
    • E-Mail: christian.mueller-thomas@fau.de

    Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Arbeitssicherheit

    Dr. rer. nat. Nina Scherer

    Fachkraft für Arbeitssicherheit; Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz

    Sachgebiete
    Sachgebiet Arbeitssicherheit

    • Telefon: +49 9131 85-29391
    • E-Mail: nina.scherer@fau.de

     

    Frauenbeauftragte der Naturwissenschaftlichen Fakultät
    Erlangen-Nürnberg

    Schlossplatz 5a
    91054 Erlangen
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